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Domotik.de sucht in der ganzen Welt nach den
innovativsten Produkten im Bereich der Automatisierung des Haushalts;
wir wählen Produkte auf höchstem technologischen Stand aus, welche eine
wirksame Hilfe im Haus anbieten können. Unser Ziel ist es, eine größere
Anzahl an Geräten in die europäischen Häuser und Wohnungen zu bringen,
um die Sicherheit der ganzen Familie, die Kontrolle des
Energie-Verbrauchs, die Sauberkeit, die Organisation, die Unterhaltung
und den Beistand der Familie und der Senioren zu erhöhen.
Der Großteil der Roboter stammt aus Europa, Japan und
den USA. Putz- und Bügerroboter, Assistenzroboter für Senioren, ans
Internet anschließbare Elektrohaushaltsgeräte wie Waschmaschinen,
Geschirrspüler, Kühlschränke, LED- und LCD-Fernseher,
Videokonferenz-System, Kontrolle der Beleuchtung, Rollläden und des
Raumklimas, Videoüberwachung auch durch das Mobiltelefon, häusliche
Netze welche das Strom- Netz ausnutzen (System von leitenden Wellen,
welche zulassen keine weiteren Kabel im Haus anzubringen), Schutz für
die Kinder.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Domotik.de.
1. Geltungsbereich
Die Firma Eurodigitec Corp. AG GmbH (nachfolgend ED genannt) erbringt alle Lieferungen und
Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise
abweichende AGB des Kunden erkennt ED nicht an, es sei
denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn
ED in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere
Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für
zukünftige Geschäfte der Parteien, selbst wenn nicht
ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
ED ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen einschließlich etwaiger Anlagen
wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
2. Vertragsgrundlagen
Sofern ED ein individuelles Leistungsangebot abgegeben
hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über
sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden
beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich
funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die
auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und
Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben
vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie
werden erst durch Gegenzeichnung seitens ED wirksam.
3. Leistungsumfang
3.1 ED ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der
vereinbarten Kommunikations-Infrastruktur und der Nutzung von
Mehrwertdiensten. ED gibt keine Garantie dafür, dass
der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte
Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Für Störungen
die nicht im Einflussbereich von ED liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter usw.) kann ED keine Haftung
übernehmen.
Einzelheiten und Umfang der Leistung ergeben sich aus der
jeweiligen Angebotsbeschreibung. Die gelieferten Programmen
installiert ED nicht, es sei denn, dies ist
ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Kompatibilität mit
bereits beim Kunden installierten Programmen ist, soweit nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet.
ED ist, auch wenn die Installation als solche von ihr
vorgenommen wird, nicht verpflichtet, die Anpassung bereits beim
Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software zu
leisten. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden
vorhandenen Programme bereits bei ED bezogen worden
sind. Weitere begleitende Leistungen von ED, auch die
Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
3.2 ED ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag
ergebende Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu
reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen
Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die
Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht
oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
3.3 Der Leistungsumfang für Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt
auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien
Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei ED
gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie
von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde
mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des
Kunden obliegt.
4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
4.1 Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand
sind, erfolgt die Registrierung bei einem von ED
beauftragten Registrar oder CORE-Mitglied. Bei der Verschaffung
und/oder Pflege von Internet-Domains wird ED im
Verhältnis zwischen dem Kunden und dem zuständigen "NIC" oder
einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als
Vermittler tätig. ED hat auf die Domain-Vergabe keinen
Einfluss. ED übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass
die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder
zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
Bestand haben.
4.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain
keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter
sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung
einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden
beruhen, stellt der Kunde ED, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions
Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete
Personen frei.
4.3 Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand
sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN
Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-,
Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der in Übersetzung
anhängenden Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP)
geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im
Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten
Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt
weiter an, dass ED als lizenzierter Registrar
verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im
Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen
Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde ED
gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruches
nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des
Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der
Zulässigkeit der Domain erhoben hat.
4.4 Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand
sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder
Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von
Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über
die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine
Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte
ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, daß die
ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für
den Kunden bindend ist.
4.5 Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine
Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte
verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich
unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt,
im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls
der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozeß- und
Anwaltskosten in ausreichender Höhe stellt. Von Ersatzansprüchen
Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit
frei.
5. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
5.1 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme
verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte
Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom
Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von
ED mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
5.2 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die
gesamte gelieferte Ware Eigentum von ED. Kommt der
Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann ED, unbeschadet
sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte
zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat.
6. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
6.1 Der Vertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des
Kundenantrags durch ED oder mit der ersten
Erfüllungshandlung zustande.
6.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der
Kunde und ED das Vertragsverhältnis ohne Angabe von
Gründen mit einer Frist von 10 Tagen zum jeweiligen Quartalsende
kündigen. Die Vertragslaufzeit von Auslandskunden beträgt 6
Monate. Das Vertragsverhältnis kann hier ohne Angabe von Gründen
mit einer Frist von 10 Tagen zum jeweiligen Halbjahresende
gekündigt werden.
6.3 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert
er sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer
Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies
gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes
vereinbart wird.
6.4 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus
wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ED
insbesondere vor, wenn der Kunde bei Verträgen mit bestimmter
Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe
von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät; der Kunde
bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind,
mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in
Verzug gerät; der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern
12.1, 12.2, 13.1 bzw. 13.4 geregelten Pflichten verstößt. der
Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist
Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer
13.5 geregelten Anforderungen genügt.
6.5 Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand
sind, ist ED für den Fall, dass ihre Zulassung als Registrar für diese Domain endet, berechtigt, den Vertrag
außerordentlich mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende zu
kündigen.
6.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.7 Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens einen Monat
nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen
Providers gestellt hat, ist ED berechtigt, die Domain
freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist
erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
6.8 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten
Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden.
7. Preise und Zahlung
7.1 Die vereinbarten Preise, gemäß geltender Preisliste, sind
Bruttopreise. Sie enthalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
von 19 %. ED ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte
Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise nach Ablauf der
Mindestlaufzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn
ED innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der
entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch
des Kunden zugeht. ED wird den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen
eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind
Festpreise. Im Verzugsfall ist ED berechtigt, Zinsen in
Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem
Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu verlangen und die
entsprechende Internet- Präsenz des Kunden, auch des Kunden des
Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Bei Rücklastschriften
aufgrund falscher Angaben (Bankverbindung) oder eines
ungedeckten Konto berechnet ED eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 49,00. Es bleibt dem Kunden
unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.2 ED stellt seine Leistungen 3 Monaten im voraus in
Rechnung. Beträge unter 25 € pro Monat werden Quartalsweise im
voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnungsbeträge
werden mtl. per Bankeinzug abgebucht. Der Rechnungsversand
erfolgt, wenn nicht explizit anders schriftlich vereinbart, per
E-Mail.
7.3 Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden die Gebühren
halbjährlich im voraus in Rechnung gestellt.
7.4 ED ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain
bzw. die Auslieferung eines Gerätes erst nach Zahlung der für
die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
7.5 Gegen Forderungen von ED kann der Kunde nur mit
unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Die Aufrechnung ist einen Monat vor Fälligkeit der
Gegenforderung anzuzeigen. Entsprechendes gilt für die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede.
8. Gewährleistung
Im Rahmen der Gewährleistung kann ED Computers,
Maschinen, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und
technische Änderungen vornehmen.
8.1 Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren
Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder
Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen
fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus
aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter
Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet,
vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und
Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die
Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware
gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens
eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er
die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels,
gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
8.2 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet
ist, liefert ED kostenlos Ersatz. ED ist
berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware
nachzubessern. ED ist verpflichtet, sein Wahlrecht
spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei ED
auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der
Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung
(Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des
vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
8.3 Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls
einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt
für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
8.4 Der Kunde hat ED bei einer möglichen
Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat
vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem
Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig
zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
9. Freistellung
9.1 ED wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche
verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen
Schutzrechts oder Urheberrechts durch ED in Deutschland
hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten
und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde ED
von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt
hat und ED alle technischen und rechtlichen
Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
Vorgenannte Verpflichtungen von ED entfallen, wenn
Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme
geändert wurden oder zusammen mit nicht von ED
gelieferter Hardware oder Programmen genutzt wurden.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis
von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf
rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern
der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.
Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
10. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
10.1. Der Kunde erhält von ED für die Vertragsdauer
eine Lizenz, d.h. ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung
der Programme. Wird der Kunde von ED für
Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die
nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser
Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm,
alle Kopien desselben sowie Teile des Programms selbst dann,
wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm
besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen
Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen
gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass jeder,
der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der
Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner
nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das
Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines
Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der
Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist,
gilt als nicht genutzt.
10.3 Die von ED erhobenen Lizenzgebühren richten sich
nach der Häufigkeit der Nutzung (z.B. Anzahl der Benutzer), den
Ressourcen (z.B. Prozessorgröße) oder einer Kombination aus
beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein
Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und
auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle
dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die
Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer und
Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung
zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem
primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch
darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv
genutzt werden.
10.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik
betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der
Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger
vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf
Urheberrechtsvermerke von ED nicht verändern oder
entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, - das Programm in
anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu
bearbeiten oder zu übertragen; - das Programm in eine andere
Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile)
oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche
Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen
unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das
Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu
vergeben.
10.5 Soweit dem Kunden von ED ein zeitlich beschränktes
Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt
worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat
der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien
sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an
ED zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten
Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung
verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen
vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber ED
bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des
Vertrages fort.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Für Schäden haftet ED nur dann, wenn ED
oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ED oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von
ED auf solche typische Schäden begrenzt, die für
ED zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise
vorhersehbar waren.
11.2. Die Haftung von ED für zugesicherte
Eigenschaften, für Personenschäden sowie aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
11.3. In allen Fällen ist die Haftung von ED auf den
Betrag der geleisteten Vergütung begrenzt, Haftungsobergrenze
ist jedoch ein Betrag von € 250,00 pro Schadensfall.
11.4 Hinsichtlich Virenfreiheit des von ED gestellten
Datenmaterials haftet ED lediglich dafür, dass die
Daten mit Checkprogrammen nach dem jeweiligen Stand der Technik
auf Virenfreiheit geprüft wurden. Eine weitergehende Haftung für
Virenfreiheit ist ausgeschlossen.
11.5 Liefert der Kunde Materialien zu, so haftet er dafür, dass
er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den
Materialien verfügt.
11.6 Der Kunde stellt ED darüber hinaus von jeglichen
Ansprüchen, die seitens Dritter gegen ED erhoben werden
frei. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, dass Inhalte und
Gestaltungselemente nicht gegen geltendes Recht (insbesondere
presserechtliche, urheberrechtliche und unternehmensrechtliche
Vorschriften) verstoßen.
12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite
eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines
vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende
gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf
den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten
werden. Der Kunde stellt ED von allen Ansprüchen frei,
die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
12.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort
eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-,
Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet
sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf
Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten
zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B.
Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde
darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen,
soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei
der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und
Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter
Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 10.000,00
(in Worten: zehntausend Euro) und bis € 20.000,00 (in Worten:
zwanzigtausend Euro).
12.3 ED ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz
des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem
Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß
Ziffer 12.2 oder 13.5 unzulässig sind, ist ED
berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren.
ED wird den Kunden unverzüglich von einer solchen
Maßnahme unterrichten. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen
oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 12.2 oder 13.5 unzulässig
sind, ist ED berechtigt, die entsprechende
Internet-Seite zu sperren. ED wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
13. Pflichten des Kunden
13.1 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten
richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, ED
jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu
unterrichten und auf entsprechende Anfrage von ED
binnen 10 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen. Dieses betrifft insbesondere IP-Adressen des
primären und sekundären Mailservers einschließlich der Namen
dieser Server Name und postalische Anschrift des Kunden Name,
postalische Adresse, EMail-Adresse sowie Telefon- und
Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain
Name, postalische Adresse, EMail-Adresse sowie Telefon- und
Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die
Domain
13.2 Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in
regelmäßigen Abständen von höchstens drei Wochen abzurufen.
ED behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn
die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen
überschritten sind.
13.3 Der Kunde verpflichtet sich, von ED zum Zwecke des
Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu
halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er
davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort
bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu
erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur
Identifizierung seiner Person gegenüber ED bei Abgabe
von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient.
Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort
des Kunden nennen, gelten gegenüber ED widerlegbar als
vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung
bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte
durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von ED
nutzen, haftet der Kunde gegenüber ED auf
Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem
der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung
durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von
ED abgelegt sind, nicht auf diesen
sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine
vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von
Arbeiten von ED oder vor der Installation von
gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet
im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und
Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der
operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für
Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege
von ED erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der
Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen
kann.
13.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches
Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die
Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt
massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). ED
behält sich das Recht vor, bei Verstoß den virtuellen Server
vorübergehend oder langfristig zu sperren.
13.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu
gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B.
durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder
überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen,
vermieden wird. ED ist berechtigt, Seiten, die den
obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den
Kunden oder durch Dritte auszuschließen. ED wird den
Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
ED wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich
machen, wenn der Kunde gegenüber ED nachweist, dass die
Seiten und so umgestaltet wurden, dass sie den obigen
Anforderungen genügen.
13.6 Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende
Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit
dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt,
stellt ED dem Kunden hierfür pro angefangenem Gigabyte
den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag (derzeit
€ 18,00 inkl. MwSt. pro angefangenem 100 MegaByte) in Rechnung.
ED ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für
den Fall der Überschreitung des vereinbarten
Datentransfervolumens, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu
sperren. Der Kunde hat alle Informationen vertraulich zu
behandeln, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses
zugänglich gemacht werden und vom Auftragnehmer verwendete
Methoden oder spezielles Know-how betreffen. Soweit Daten an
ED – gleich in welcher Form – übermittelt werden,
stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines
Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden
Datenbestände nochmals unentgeltlich an ED zu
übermitteln.
14. Datenschutz
14.1 ED weist darauf hin, dass personenbezogene Daten
im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
ED weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im
Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung
beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur
Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden
einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in
sogenannten Whois-Datenbanken.
14.2 ED ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden
zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der
Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und
zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich
ist. ED wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über
den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft,
vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
14.3 Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des
Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören.
Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
15. Sonstiges
15.1 ED behält sich vor, nach eigenem Ermessen, die
Bonität des Kunden bei entsprechenden Auskunftsstellen zu
prüfen.
15.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden 3 Monate nach
Vertragsbeginn von ED in schriftlicher und
elektronischer Form als Referenzkunde genannt werden zu dürfen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder
gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch
die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen
oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bozen (BZ) (Süd-Tirol). Für die von
ED auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen
folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf
beweglicher Sachen.
16.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine
dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe
kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung
des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. |